Kostenerstattung


und Behandlungsablauf

Behandlungsablauf



Ich nehme mir Zeit für Sie und höre Ihnen zu. Meist ist es nötig eine ausführliche Anamnese zu Ihrer Vorgeschichte zu machen. Ich werde Fragen stellen, bezüglich Ihrer Beschwerden und Wünsche, bisherige Therapien, aktuelle und zurückliegende Erkrankungen, Unfälle, Stürze, Schwangerschaften und Geburten, Medikamente sowie eventuelle psychische Belastungen. Eine körperliche Untersuchung ist ebenfalls Teil des Ersttermins. Spricht nichts gegen eine osteopathische Behandlung, werden wir diese bereits im ersten Termin beginnen. Mein Ziel ist es, mit Ihnen einen Raum zu kreieren, indem Sie sich entspannen können und Ihre Gesundheit Platz findet, sich auszudrücken.

Ich erstelle mit Ihnen einen Behandlungsplan, wobei die Behandlungsintervalle sehr individuell sind und sich an Art und Dauer der Beschwerden orientieren.

Kostenerstattung

Dank meiner Approbation als Ärztin und damit einhergehende Heilberufserlaubnis, ist eine Verordnung durch einen anderen Arzt oder Ärztin nicht notwendig, um sich bei mir behandeln zu lassen. Möglich ist aber, dass Sie für die Erstattung durch Ihre Krankenkasse sehr wohl ein Rezept benötigen. Hierbei handelt es sich um ein Privatrezept, das das Budget der Ärztin oder des Arztes nicht belastet.

Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für ÄrztInnen (GOÄ). Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten, während gesetzliche Krankenkassen häufig Zuschüsse gewähren.

Bitte erkundigen Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung über eine Kostenübernahme. Eine Orientierung finden Sie hier: osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen

Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen und nicht mit Ihrer Krankenkasse.

Ich führe eine Terminpraxis – so entstehen für Sie keine Wartezeiten. Absagen sind mindestens 24 Stunden im Voraus erforderlich, um eine Neuvergabe zu ermöglichen.

Sollten Sie Ihren Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagen oder nicht erscheinen, behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar, das den zu erwartenden Behandlungskosten entspricht, in Rechnung zu stellen (nach §615 BGB).


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Praxis für Osteopathie
Henriette Marie Dohmeier

Rolandstraße 36
52070 Aachen

Tel. +49 1522 898 7961

E-Mail health@praxis-dohmeier.de



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