Dank meiner Approbation als Ärztin und damit einhergehende Heilberufserlaubnis, ist eine Verordnung durch einen anderen Arzt oder Ärztin nicht notwendig, um sich bei mir behandeln zu lassen. Möglich ist aber, dass Sie für die Erstattung durch Ihre Krankenkasse sehr wohl ein Rezept benötigen. Hierbei handelt es sich um ein Privatrezept, das das Budget der Ärztin oder des Arztes nicht belastet.
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für ÄrztInnen (GOÄ). Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten, während gesetzliche Krankenkassen häufig Zuschüsse gewähren.
Bitte erkundigen Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung über eine Kostenübernahme. Eine Orientierung finden Sie hier: osteokompass.de/patienteninfo-krankenkassen
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen und nicht mit Ihrer Krankenkasse.
Ich führe eine Terminpraxis – so entstehen für Sie keine Wartezeiten. Absagen sind mindestens 24 Stunden im Voraus erforderlich, um eine Neuvergabe zu ermöglichen.
Sollten Sie Ihren Termin nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagen oder nicht erscheinen, behalte ich mir vor, ein Ausfallhonorar, das den zu erwartenden Behandlungskosten entspricht, in Rechnung zu stellen (nach §615 BGB).